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   VGH Bayern, 16.09.2005 - 6 CS 03.2773   

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VGH Bayern, 16.09.2005 - 6 CS 03.2773 (https://dejure.org/2005,73770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2005 - 6 CS 03.2773 (https://dejure.org/2005,73770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2005 - 6 CS 03.2773 (https://dejure.org/2005,73770)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Verlängerung einer bereits endgültig

    Wird eine endgültig hergestellte Anbaustraße, für die die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind, nachträglich verlängert oder fortgeführt, stellt das nachträglich angelegte Teilstück eine selbstständige Erschließungsanlage dar, auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt eine (grundsätzlich gebotene) natürliche Betrachtungsweise einen einheitlichen Straßenverlauf des vorhandenen wie des neu hergestellten Straßenteilstücks ergibt, weil die Beurteilungszeitpunkte insoweit voneinander abweichen (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 294 f., vom 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/796; BayVGH vom 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 , vom 16.9.2005 - 6 CS 03.2773 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 12 Rd.Nrn. 16, 17).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.952

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheitsgebot; Anlagenbegriff; Widmungsfiktion;

    Wie weit eine einzelne Erschließungsanlage reicht und wo eine andere beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (BVerwG, Urteil vom 7.6.1996, 8 C 30/94 ; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2005, 6 CS 03.2773 ).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheitsgebot; Anlagenbegriff; Widmungsfiktion;

    Wie weit eine einzelne Erschließungsanlage reicht und wo eine andere beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (BVerwG, Urteil vom 7.6.1996, 8 C 30/94 ; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2005, 6 CS 03.2773 ).
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 09.1664

    Erschließungsbeitragsrecht; unselbständiger Teil einer Erschließungsanlage;

    Denn das 16 m-Teilstück zwischen der Einmündung in die ...straße und der ...brücke ist ein unselbständiger Teil der Erschließungsanlage "...straße", der bereits in den Jahren 1967 bis 1969 im Rahmen der Herstellung der ...straße endgültig erstmalig hergestellt und auch abgerechnet worden ist, so dass die Fortführung der ...straße von der ...brücke an als selbständige weitere Erschließungsanlage anzusehen ist (vgl. hierzu z. B. BayVGH vom 16.9.2005 Az. 6 CS 03.2773 RdNr. 16).
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